Immobilienerwerb in der Schweiz: Einfacher als unter der "Lex Friedrich", aber nicht unkompliziert Offene Fragen bei den neuen Regelungen / Wohngrundstücke als Stolperfalle / Überaus starke Stellung des Mieters / Von Dr. Thomas Wetzel
Küsnacht (mol) - Untrennbar verbunden mit der Lockerung der Rahmenbedingungen für den Immobilienerwerb in der Schweiz ist der Begriff der "Lex Friedrich". Diese Gesetzesänderung vom 1. Januar 1985, benannt nach dem gleichnamigen schweizerischen Nationalrat, wurde zum Inbegriff aller rechtlichen Restriktionen, denen Ausländer unterworfen waren, wenn sie Grund und Boden in der Alpenrepublik erwerben wollten. Erst die schwere Immobilienkrise, die die Schweiz Anfang der 90er Jahre heimsuchte, erzwang eine Liberalisierung der bisherigen Praxis. Um das Kapital ausländischer Unternehmer auf den heimischen Markt zu locken, wurden die Rahmenbedingungen für den Immobilienerwerb deutlich gelockert. Lesen Sie im folgenden Beitrag von Dr. Thomas Wetzel, was ein Ausländer beachten sollte, wenn er sich für ein Objekt in der Schweiz interessiert.
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