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    Lebensmittel Zeitung Nr. 33 vom 16.08.1996 Seite 032

    Recht

    "Kalbsleberwurst" muß keine Kalbsleber enthalten

    Deutscher Verbraucher wird nicht in die Irre geführt - Kalbfleisch ist aber immer als Zutat zu verwenden

    Wie./vwd. Brüssel, 15. August. Nach deutschen Grundsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse ist es zulässig, "Kalbsleberwurst" zu vermarkten, die keine Kalbsleber enthält, sondern Schweineleber. Das unter dieser Verkehrsbezeichnung verkaufte Lebensmittel

    [3091 Zeichen] € 5,75