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    Horizont 44 vom 03.11.2017 Seite 18

    Praxis

    Wirb doch mit dem Wettbewerber

    Vergleichende Werbung ist zulässig. Aber nur, wenn sie die Rechtsprechung des BGH und des EuGH beachtet

    Thomas Seifried ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Frankfurt am Main. Er berät seit vielen Jahren namhafte Unternehmen und Industrieverbände im Werbe- und Markenrecht.

    [8424 Zeichen] € 5,75