Generelles Verbot unmöglich
ARD darf 2011er-Version der Nachrichten-App nicht weiter verbreiten
Eine Entscheidung, die die eine Seite bestätigt und für die andere „ins Leere zielt“: Das Landgericht Köln hat eine Version der Nachrichten-App der ARD aus dem Jahr 2011 als presseähnlich eingestuft und die Weiterverbreitung untersagt. Das Urteil hat höc
[1982 Zeichen]
€ 5,75