Ein Automatismus besteht nicht
Gutachten sieht Spielraum für Bekanntgabe der Nacherhebung
Bonn, 26. August. Die Wahl des Zeitpunkts für die ausstehende Bekanntgabe der Nacherhebungsergebnisse, die weitere Pfandpflichten auslösen würden, steht im Ermessen der Bundesregierung. Einen Anspruch Dritter gibt es nicht.
Dies ist das Ergebnis eines R
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