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    Lebensmittel Zeitung Nr. 27 vom 04.07.1997 Seite 022

    Recht

    Eine Verwechslungsgefahr liegt nicht vor

    Oberlandesgericht Düsseldorf: Alle Ansprüche von "Aldi" gegen "Ledi" sind unbegründet / Von Diethard Wiechmann

    Düsseldorf, 3. Juli. Die Bezeichnung "Ledi" führt nicht zu einer Verwechslungsgefahr gegenüber "Aldi". Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (vgl. LZ Nr. 25 Seite 28). Jetzt liegen der LZ auch die Urteilsgründe vor. Die Düsseldorfer Oberlandes

    [5633 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung Nr. 25 vom 20.06.1997 Seite 028

    Recht

    Klang führt nicht zur Verwechslung

    Wie. Düsseldorf, 19. Juni. Die Bezeichnung "Ledi" führt nicht zu einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr in klanglicher Hinsicht gegenüber "Aldi". Dies bringen die Düsseldorfer Oberlandesrichter in ihrem Urteil inSachen "Ledi" zum Ausdruck. Was den Klang

    [1274 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung Nr. 08 vom 21.02.1997 Seite 026

    Recht

    Entscheidung im "Ledi"-Verfahren

    Wie. Düsseldorf, 20. Februar. Der Prozeß zwischen den Handelsunternehmen Aldi und Tengelmann um die Bezeichnung "Ledi" für die Tengelmann-Harddiscount- Märkte könnte am 4. April 1997 zu Ende gehen. Für diesen Tag hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die V

    [1236 Zeichen] € 5,75