Bundeskartellamt schützt kleinere Händler
Behörde bezeichnet Online-Vertriebsklauseln im Fall Asics als wettbewerbsbeschränkend
Geprüft und für schlecht befunden: Das Bundeskartellamt wirft Asics Deutschland vor, insbesondere kleinere und mittlere Vertragshändler beim Online-Vertrieb rechtswidrig beschränkt zu haben. Die Behörde hat das seit April 2014 laufende Verfahren wege
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