Buchpreisbindung
BGH bremst Amazon aus
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Onlinekunden keine von Amazon ausgegebenen Gutscheine auf den Kaufpreis neuer Bücher anrechnen dürfen.
Der Bundesgerichtshof hat der „Aufweichung des Buchpreisbindungsgesetzes durch Marketingaktionen“ von Amazon einen Riegel vorgeschoben, meldet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der weltgrößte Onlinehändler hatte im Rahmen einer Werbeaktion
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