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    Der Handel Online vom 24.08.2015 Seite 29

    Praxis

    Buchpreisbindung

    BGH bremst Amazon aus

    Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Onlinekunden keine von Amazon ausgegebenen Gutscheine auf den Kaufpreis neuer Bücher anrechnen dürfen.

    Der Bundesgerichtshof hat der „Aufweichung des Buchpreisbindungsgesetzes durch Marketingaktionen“ von Amazon einen Riegel vorgeschoben, meldet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der weltgrößte Onlinehändler hatte im Rahmen einer Werbeaktion

    [1504 Zeichen] € 5,75