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    Lebensmittel Zeitung 48 vom 29.11.2002 Seite 030

    Recht

    DSD hat keinen Anspruch auf Nachlizenzierung

    Revision gegen Amazon vom BGH nicht angenommen - Verpackungsverordnung sieht nur ordnungsrechtliche Sanktionen vor

    Bonn, 28. November. Die Duales System Deutschland AG (DSD) hat keinen Anspruch auf Nachlizenzierung gegen Unternehmen, die die Rücknahme-und Verwertungspflichten der Verpackungsverordnung ignoriert haben. So genannte Trittbrettfahrer können nur ordnungsre

    [3077 Zeichen] € 5,75