Amazon-Aktion wurde untersagt
Wiesbaden, 27. November. Das Landgericht Wiesbaden hat dem Onlinehändler Amazon.de die Ausgabe von Startgutscheinen an Neukunden untersagt. Das Unternehmen hatte neuen Kunden einen Gutschein im Wert von 5 Euro angeboten. Dieser konnte beim Kauf von Bücher
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