Wirb doch mit dem Wettbewerber
Vergleichende Werbung ist zulässig. Aber nur, wenn sie die Rechtsprechung des BGH und des EuGH beachtet
Thomas Seifried ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Frankfurt am Main. Er berät seit vielen Jahren namhafte Unternehmen und Industrieverbände im Werbe- und Markenrecht.
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