Markenschutz im Handel erweitert
Baumarkt-Kette Praktiker siegt gegen Deutsches Patentamt
Handelsunternehmen können künftig ihren Namen als Dienstleistungsmarke schützen lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich in Luxemburg entschieden. Die Eintragung als Marke wertet den Einzelhandel als Dienstleistung auf und erleichtert
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