Pfanner geht doch nicht in die Berufung
LG Bonn weist Klage gegen die Bundesrepublik ab - Mehrwegregelungen verstoßen gegen EU-Recht - Von Petra Klein
Bonn, 11. November. Der Musterprozess des österreichischen Getränkeherstellers Hermann Pfanner GmbH gegen die Bundesrepublik wegen der Mehrwegquote der Verpackungsverordnung scheint nach der Abweisung der Klage durch das Landgericht (LG) Bonn ausgereizt.
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