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    TextilWirtschaft Nr. 17 vom 25.04.1996 Seite 010

    BTE-MITTEILUNGEN

    Azofarben

    Pigmentanteil eher gering

    Bekanntlich ist der Verkauf von Textilien (sowie Schuhen und Lederwaren), die mit Azofarben gemäß Bedarfsgegenständeverordnung behandelt wurden, ab 1. Oktober 1996 verboten. Nur für Pigment-gefärbte Ware gibt es längere Fristen. Diese darf noch bis 31. Mä

    [1395 Zeichen] € 5,75