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    TextilWirtschaft 40 vom 05.10.2000 Seite 020

    BTE-Mitteilungen

    Textilkennzeichnung muss sichtbar sein

    Aktuelles OLG-Urteil

    Das Textilkennzeichnungsgesetz macht zwar keine konkreten Vorschriften, an welcher Stelle eine Textilkennzeichnung zu erfolgen hat, verlangt jedoch eine für den Verbraucher gut und leicht erkennbare Textilkennzeichnung. Dies bedeutet z.B. bei verpackten H

    [1201 Zeichen] € 5,75

    TextilWirtschaft Nr. 29 vom 18.07.1996 Seite 010

    BTE-MITTEILUNGEN

    Preisauszeichnung

    Immer Endpreise angeben

    Reduzierte Artikel müssen immer mit ihrem Endpreis ausgezeichnet werden. Pauschale Preisherabsetzungen um z.B. 20 oder 30 Prozent reichen nicht aus. Das hat das Landgericht Hamburg auf Betreiben des Vereins für lauteren Wettbewerb, Hamburg, mit Urteil vom

    [787 Zeichen] € 5,75