Textilkennzeichnung muss sichtbar sein
Aktuelles OLG-Urteil
Das Textilkennzeichnungsgesetz macht zwar keine konkreten Vorschriften, an welcher Stelle eine Textilkennzeichnung zu erfolgen hat, verlangt jedoch eine für den Verbraucher gut und leicht erkennbare Textilkennzeichnung. Dies bedeutet z.B. bei verpackten H
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