Bei der CMA bleibt nichts wie es war
Verfassungsgericht verbietet Zwangswerbung - Nutzen nicht evident - Verbände wollen Gemeinschaftswerbung retten
Bonn. Das Bundesverfassungsgericht hat das Absatzfondsgesetz für nichtig erklärt. Das überraschend deutliche Urteil entzieht dem Agrarmarketing der CMA die Geschäftsgrundlage.
Das Urteil beendet mit sofortiger Wirkung jegliche Beitragserhebung für den A
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