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    Lebensmittel Zeitung 32 vom 07.08.2009 Seite 024

    Recht

    Zweimal blaues Auge für Nivea

    Blau ist als Grundfarbe freihaltebedürftig - Neue Leitlinien beim Farbmarkenschutz / Von Oliver Spuhler

    München. Nivea-Markeninhaber Beiersdorf darf dem Wettbewerber Unilever nicht verbieten, bestimmte Dove-Pflegeprodukte in blauer Farbe zu vertreiben, entschied jüngst das OLG Hamburg. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (Az.:5 U 148/07) verfüg

    [4341 Zeichen] € 5,75