Zustimmung soll ersetzt werden
Betriebsrat lehnt Teilzeit-Einstellungen wegen Tarifverstoßes ab
Erfurt, 10. Mai. Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wird sich am 15. Mai 2001 mit der Frage beschäftigen, ob die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von Teilzeitbeschäftigten auch dann ersetzt werden kann, wenn die fehlende Festlegung
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