Nürnberg ist nicht bevorrechtigt
Bei Insolvenzgeld steht Bundesanstalt für Arbeit kein Vorrang zu
Erfurt, 26. April. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) ist in Insolvenzfällen nicht bevorrechtigter Gläubiger. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Die Erfurter Richter des 9. Senats hatten dabei folgenden Sachverhalt rechtlich zu bewerten:
Der Beklag
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