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    Lebensmittel Zeitung 17 vom 27.04.2001 Seite 032

    Recht

    Nürnberg ist nicht bevorrechtigt

    Bei Insolvenzgeld steht Bundesanstalt für Arbeit kein Vorrang zu

    Erfurt, 26. April. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) ist in Insolvenzfällen nicht bevorrechtigter Gläubiger. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Die Erfurter Richter des 9. Senats hatten dabei folgenden Sachverhalt rechtlich zu bewerten: Der Beklag

    [1897 Zeichen] € 5,75