Dekorateur hatte das Nachsehen
Wettbewerbspreis für die beste Dekoration stand dem Arbeitgeber zu
Wie. Kassel, 26. März. Ein Arbeitnehmer, der für seinen Arbeitgeber einen Wettbewerb gewinnt, hat trotzdem keinen Anspruch darauf, den Wettbewerbspreis entgegenzunehmen und für sich zu verwerten. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Bundesarbeit
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