Arbeitszeitregelung war tarifwidrig
Gewerkschaften können jetzt selbständig Tarifverstöße beanstanden
Wie./vwd. Kassel, 22. April. Gewerkschaften können einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidrige Arbeitszeitregelungen einzelner Betriebe geltend machen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag dieser Woche in Kassel.
Die Bundesarbeitsricht
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