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    Lebensmittel Zeitung Nr. 16 vom 23.04.1999 Seite 032

    Recht

    Arbeitszeitregelung war tarifwidrig

    Gewerkschaften können jetzt selbständig Tarifverstöße beanstanden

    Wie./vwd. Kassel, 22. April. Gewerkschaften können einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidrige Arbeitszeitregelungen einzelner Betriebe geltend machen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag dieser Woche in Kassel. Die Bundesarbeitsricht

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