Betriebsübergang wurde widersprochen
Wie./vwd. Kassel, 13. Februar. Arbeitnehmer, die den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Betriebseigentümer ablehnen, müssen damit rechnen, ihren Job zu verlieren und keine Abfindung zu bekommen. Das geht aus einem jetzt verkündeten Urteil
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