Insel in Nöten kann der Bildung dienen
LZ. Kassel, 26. August. Arbeitgeber müssen einen Mitarbeiter auch dann für Seminare von der Arbeit freistellen, wenn die Fortbildung nichts mit den beruflichen Aufgaben des Beschäftigten zu tun hat. Mit dieser Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)
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