Fortzahlung nur bei detaillierten Vereinbarungen
Wortlaut der jeweiligen Tarifverträge muß im Einzelfall geprüft werden - Noch 100 Klagen anhängig
kü./LZ. Frankfurt, 3. September. Erneut hatte das Bundesarbeitsgericht zu prüfen, ob sich aus Tarifverträgen aus der Zeit vor dem 1. Oktober 1996 ein Anspruch auf 100prozentige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ableiten läßt.
Das Bundesarbeitsgericht
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