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    Lebensmittel Zeitung Nr. 36 vom 04.09.1998 Seite 028

    Recht

    Fortzahlung nur bei detaillierten Vereinbarungen

    Wortlaut der jeweiligen Tarifverträge muß im Einzelfall geprüft werden - Noch 100 Klagen anhängig

    kü./LZ. Frankfurt, 3. September. Erneut hatte das Bundesarbeitsgericht zu prüfen, ob sich aus Tarifverträgen aus der Zeit vor dem 1. Oktober 1996 ein Anspruch auf 100prozentige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ableiten läßt. Das Bundesarbeitsgericht

    [2982 Zeichen] € 5,75