BGH-Urteil erfreut Krankenkassen
Grossisten müsssen re-importierte Arzneimittel ins Sortiment aufnehmen
dd/vwd/dpa. Karlsruhe, 23. Februar. Pharmazeutische Großhändler dürfen zum Vertrieb von Arzneimitteln verpflichtet werden, die aus Ländern der Europäischen Union re-importiert werden und damit billiger sind.
Entsprechende Verfügungen des Bundeskartellam
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