Irreführung bei Adidas-Produkten
BGH hält sie durch Zwei-Streifen-Artikel für möglich - Vorinstanz muss neu entscheiden
Wie. Karlsruhe, 13. Juli. Bei der Verwechslungsgefahr von Adidas-Produkten mit den drei Streifen und Freizeittextilien eines anderen Anbieters mit zwei weißen Streifen auf schwarzem Grund kommt es zum einen auf die Bekanntheit der Drei-Streifen-Artikel un
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