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    Lebensmittel Zeitung 28 vom 14.07.2000 Seite 024

    Recht

    Irreführung bei Adidas-Produkten

    BGH hält sie durch Zwei-Streifen-Artikel für möglich - Vorinstanz muss neu entscheiden

    Wie. Karlsruhe, 13. Juli. Bei der Verwechslungsgefahr von Adidas-Produkten mit den drei Streifen und Freizeittextilien eines anderen Anbieters mit zwei weißen Streifen auf schwarzem Grund kommt es zum einen auf die Bekanntheit der Drei-Streifen-Artikel un

    [3861 Zeichen] € 5,75