Karlsruhe klärt jetzt Internet-Verkauf
Verpflichtet sich Auktionsverkäufer das höchste Kaufangebot anzunehmen, kommt ein Vertrag mit Höchstbieter auf jeden Fall zustande
Karlsruhe, 15. November. Schaltet ein Verkäufer eine von ihm eingerichtete Angebotsseite im Internet frei und verpflichtet er sich auf dieser Seite, das höchste bei einer Internet-Auktion abgegebene Kaufangebot anzunehmen, so ist ein Kaufvertrag mit dem H
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