Werksbetreibung ist kein Wettbewerb
Vorübergehende Nichteinhaltung von Schadstoffgrenzwerten nicht wettbewerbswidrig
Wie. Karlsruhe, 18. Mai. Der Bundesgerichtshof hat das Verlangen eines Unternehmens zurückgewiesen, das Werk eines Wettbewerbers stillzulegen, so lange die Emissionswerte bestimmter Abgase die Grenzwerte der Verordnung über Großfeuerungsanlagen überschrei
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