Gattungsbegriffe dürfen doch Domainnamen sein
Benutzung der URL www.Mitwohnzentrale.de ist kein Ausschluss der Mitbewerber, wenn der Name nicht irreführend verwendet wird
Karlsruhe, 31. Mai. Der Bundesgerichtshof hat "Gattungsbegriffe" für die Nutzung als Internet-Adressen grundsätzlich gebilligt. Allgemeine Begriffe dürfen nach dem Urteil des I. Zivilsenats in Karlsruhe als Domain-Name benutzt werden, wenn sie die Nutzer
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