"Rolex" muß herausgegeben werden
BGH: Tragen von veränderten Markenuhren verletzt nicht Markenrecht des Herstellers
Wie. Karlsruhe, 29. April. "Eine Privatperson, die sich mit einer veränderten Markenware kleidet, verletzt in rechtlich relevanter Weise weder die Marke noch den berühmten Namen des Markeninhabers." Dies entschied der Bundesgerichtshof (siehe auch LZ 8 S.
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