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    Lebensmittel Zeitung 45 vom 07.11.2008 Seite 027

    Recht

    Verbotener Informationsaustausch in Verbänden

    Aktuelle Kartellverfahren verunsichern die Industrie - Tagung des Markenverbandes - Kartellamt gibt juristische Hilfestellung

    Bonn. Abwehrkartelle gegen die Nachfragemacht des Handels sind unzulässig. Weder die deutsche noch die europäische Wettbewerbsaufsicht erlauben ein solches abgestimmtes Verhalten. Auch dem Informationsaustausch unter Wettbewerbern setzen die Kartellwächt

    [3435 Zeichen] € 5,75