Verbotener Informationsaustausch in Verbänden
Aktuelle Kartellverfahren verunsichern die Industrie - Tagung des
Markenverbandes - Kartellamt gibt juristische Hilfestellung
Bonn. Abwehrkartelle gegen die Nachfragemacht des Handels sind unzulässig. Weder die deutsche noch die europäische Wettbewerbsaufsicht erlauben ein solches abgestimmtes Verhalten. Auch dem Informationsaustausch unter Wettbewerbern setzen die Kartellwächt
[3435 Zeichen]
€ 5,75