Einheitsbedingungen gelten weiter
Das Bundeskartellamt hat die uneingeschränkte Verwendung der Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft bestätigt. Das teilte der Gesamtverband Textil+Mode, Eschborn, mit. In diesen Konditionen sind die maßgeblichen Zahlungs- und Lieferbedingunge
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€ 5,75