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    Lebensmittel Zeitung 36 vom 09.09.2005 Seite 036

    Recht

    Bußgeld gegen Schlecker

    Kartellamt rügt Verstoß gegen Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis

    Bonn, 8. September. Wegen des Verstoßes gegen das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis hat das Bundeskartellamt gegen die Ehinger Drogeriemarktkette Anton Schlecker Bußgelder verhängt. Zur Höhe des mittlerweile rechtskräftigen Bußgeldbescheides wollt

    [4430 Zeichen] € 5,75