Bußgeld gegen Schlecker
Kartellamt rügt Verstoß gegen Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis
Bonn, 8. September. Wegen des Verstoßes gegen das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis hat das Bundeskartellamt gegen die Ehinger Drogeriemarktkette Anton Schlecker Bußgelder verhängt. Zur Höhe des mittlerweile rechtskräftigen Bußgeldbescheides wollt
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€ 5,75