CHRISTOPH MURMANN
Man kann sich nur wundern
Zu schade, dass das Bundeskartellamt seine Entscheidungen nicht wie ein ordentliches Gericht umgehend begründen muss! Nicht dass etwa zu befürchten wäre, die Behörde wüsste ihre umstandslose Genehmigung für die Übernahme der Tengelmann-Märkte im Rhein-Ma
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