Kartellamt muss nacharbeiten
Düsseldorf. Das Bundeskartellamt muss nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf die im Fall Hela/Globus-Baumärkte vorgenommene Marktabgrenzung überarbeiten. Das Gericht bemängelte zum einen die zu enge sachliche Abgrenzung des relevanten Marktes: Die Umsät
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