Unmittelbare Wirkung
Bürger können sich auf EU-Bestimmungen berufen
dd. Bonn, 5.Oktober. Süßungsmittel und Farbstoffe dürfen in dem Umfang verwendet werden, wie es die EU-Richtlinie vom 1. Januar 1996 vorsieht. Das gilt nach Auffassung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) in Bonn auch dann, we
[1960 Zeichen]
€ 5,75