CMA-Steuerbescheide korrigiert
Zuwendungen vom Absatzfonds unterliegen nicht der Umsatzsteuer
p.k. Bonn, 25.Juni. Die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) kann Rückstellungen in Millionenhöhe auflösen. Ihre Zuwendungen vom Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds) sind nicht ums
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