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    Lebensmittel Zeitung 39 vom 30.09.2022 Seite 22

    Recht & Politik

    Coca-Cola muss Edeka nicht beliefern

    Urteil des Landgerichts Hamburg – Kein Preismissbrauch durch Getränkekonzern belegt

    Das LG Hamburg hat seine Einstweilige Verfügung aufgehoben, die Coca-Cola trotz Lieferstopp zur Weiterbelieferung von Edeka zu den zum Jahresbeginn vereinbarten Konditionen verpflichtete.

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