Vzbv unterliegt in zweiter Instanz
Frankfurt. Das Onlinebezahlverfahren Sofortüberweisung ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt „gängig und zumutbar“. Das Gericht wies damit in zweiter Instanz eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv) zurück
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