Klagen gegen Sachsenmilch bestätigt
OLG Dresden: Kapitalschnitt war rechtswidrig - Rechte der Kleinaktionäre wurden verletzt
mur/vwd. Dresden, 26. September. Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat den drastischen Kapitalschnitt bei der Sachsenmilch AG (in Sonderverwaltung), Dresden, im Verhältnis 750:1 in der letzten Woche für nichtig erklärt (LZ 38, Seite 24).
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