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    Lebensmittel Zeitung 32 vom 06.08.2004 Seite 031

    Recht

    "Anreißen" unzulässig

    BGH bestätigt Akquise in Fußgängerzonen als wettbewerbswidrig

    Frankfurt, 5. August. Das Werben von Kunden in der Fußgängerzone, auf der Straße oder in Einkaufszentren ist grundsätzlich wettbewerbswidrig. Das bestätigte kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Klage der Deutschen Telekom gegen einen Wettbewerber und

    [3138 Zeichen] € 5,75

    HORIZONT 38 vom 18.09.2003 Seite 006

    Nachrichten

    Markenauftritt Wettbewerber dürfen Farbe nicht nutzen

    Telekom sichert sich Magenta

    Bonn / Die Deutsche Telekom hat ihren Markenauftritt in der Farbe Magenta offenbar erfolgreich vor Gericht gegen Nachahmer verteidigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe den direkten Wettbewerbern aus der Telekommunikationsbranche die Verwendung der Farbe f

    [1694 Zeichen] € 5,75