Vorrang für EU-Recht
Entgegenstehende nationale Regelungen sind unanwendbar
Wie./vwd. Brüssel, 9. Oktober. Das Europäische Parlament hat den klaren Vorrang des Gemeinschaftsrechtes gegenüber dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten bekräftigt.
Bei einer mit großer Mehrheit gebilligten Entschließung über die Beziehungen zwische
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