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    Lebensmittel Zeitung 29 vom 20.07.2018 Seite 20

    Recht und Politik

    Luxus rechtfertigt Vertriebsverbot auf Amazon

    Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet zu Plattformverboten – Unterlegener Händler zieht vor Bundesgerichtshof

    Frankfurt. Hersteller von Luxusware können ihren Händlern untersagen, ihre Ware auf Amazon anzubieten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Zwist zwischen Coty und Akzente entschieden. Pauschale Plattformverbote seien nach der Vertikal-Verordnung freistellungsfähig und daher keine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung.

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