Ebay-Urteil trifft auf Zustimmung
Gleichstellung von gewerblichen Anbietern im Internet begrüßt
Berlin, 11. November. Die Klarstellung des Bundesgerichtshofs, dass die derzeitigen Ebay-Auktionen keine Versteigerungen im Sinne von § 156 BGB sind, werden vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) begrüßt.
HDE-Hauptgeschäftsführer Holger Wenz
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