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    Lebensmittel Zeitung 06 vom 06.02.2009 Seite 026

    Recht

    Bei der CMA bleibt nichts wie es war

    Verfassungsgericht verbietet Zwangswerbung - Nutzen nicht evident - Verbände wollen Gemeinschaftswerbung retten

    Bonn. Das Bundesverfassungsgericht hat das Absatzfondsgesetz für nichtig erklärt. Das überraschend deutliche Urteil entzieht dem Agrarmarketing der CMA die Geschäftsgrundlage. Das Urteil beendet mit sofortiger Wirkung jegliche Beitragserhebung für den A

    [4026 Zeichen] € 5,75