Eine Nacht in Köln und die Folgen
Bettensteuer IHA-Chef Markus Luthe will sich 6,45 Euro Bettensteuer rückerstatten lassen, weil er dienstlich in Köln war. Aber das ist nicht einfach.
Berlin/Köln. Wer beruflich bedingt in Köln übernachtet, ist zwar eigentlich von der Bettensteuer befreit. Dazu hat er jedoch einen Nachweis des Arbeitgebers vorzulegen, dass die Übernachtung aus dienstlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Ansonst
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€ 5,75