Kartenzahlungen nicht rechtskonform
Bargeldloses Bezahlen fällt unter Datenschutz-Grundverordnung – Handel hat Informationspflicht – Aufsichtsbehörden prüfen
Frankfurt. Kartenzahlungen sind so, wie sie heute milliardenfach an Deutschlands Kassen durchgeführt werden, offenbar nicht rechtskonform. Nach Einschätzung von Experten genügen sie nicht den Anforderungen der DSGVO. Ein Problem, das Zahlungsdienstleister und HDE derzeit beschäftigt – und an dessen Lösung sie arbeiten.
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