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    Lebensmittel Zeitung 32 vom 10.08.2018 Seite 41

    IT und Logistik

    Kartenzahlungen nicht rechtskonform

    Bargeldloses Bezahlen fällt unter Datenschutz-Grundverordnung – Handel hat Informationspflicht – Aufsichtsbehörden prüfen

    Frankfurt. Kartenzahlungen sind so, wie sie heute milliardenfach an Deutschlands Kassen durchgeführt werden, offenbar nicht rechtskonform. Nach Einschätzung von Experten genügen sie nicht den Anforderungen der DSGVO. Ein Problem, das Zahlungsdienstleister und HDE derzeit beschäftigt – und an dessen Lösung sie arbeiten.

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