Karstadt-Bonus ist wettbewerbswidrig
OLG Hamm: Handelskonzern verstößt wegen "sittenwidrigen Anzapfens" gegen § 1 UWG - Wettbewerbsverzerrung befürchtet
Hamm, 31. Januar. Die Karstadt Quelle AG darf ihre Lieferanten nicht einseitig darum "bitten", wegen anstehender Expansionen 2,5 Prozent von ihren Rechnungen abzuziehen. Dieses Verhalten ist nach zwei am vorigen Donnerstag verkündeten Urteilen des Oberlan
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