"Bild-Zeitung" taugt als Coupon
Karstadt-Aktion hat jetzt den Segen des OLG Hamm
Frankfurt, 26. Juni. Eine Rabatt-Aktion der Bild-Zeitung mit dem Essener Karstadt-Konzern verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Mitte Mai 2003 verkündeten Urteil entschieden.
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